Anlässlich der wirtschaftlichen Lage des Hauses und der Einigung zur Krankenhausreform besucht Ingrid Nestle, Grüne Abgeordnete für die Kreise Steinburg, Dithmarschen Süd sowie Stadt Bad Bramstedt, das Klinikum.
„Das Klinikum in Bad Bramstedt ist mit 1100 Mitarbeitenden ein großer Arbeitgeber für die Region. Neben der wichtigen Grundversorgung für die direkte Umgebung kommen Patienten aus ganz Schleswig-Holstein für die Spezialleistungen im Reha-Bereich“, betont Nestle.
Das akademische Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) vereint elf Fachkliniken unter einem Dach und legt den Schwerpunkt auf die Rehabilitation von Erkrankungen des Bewegungsapparates. Das Krankenhaus ist trotz guter Auslastungszahlen in einer finanziellen Schieflage und hat im Juni beim Amtsgericht Neumünster ein Schutzschirmverfahren beantragt.
Sinkende Patientenzahlen in der Coronapandemie, hohe Investitionskosten in Gebäude und Energieversorgung, Inflation und Fachkräftemangel sind Ursachen der finanziellen Probleme. Zusätzlich sucht das Klinikum einen neuen Hauptgesellschafter, da die Deutsche Rentenversicherung Nord ihre Anteile von 71 Prozent veräußern möchte.
Um die Finanzierung der Krankenhäuser unabhängiger von den bestehenden Fallpauschalen zu sichern, hat sich die Bundesregierung in dieser Woche auf die Eckpunkte zur Krankenhausreform geeinigt. Diese werden im Herbst als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Für die kurzfristige Unterstützung der Krankenhäuser wurden in den vergangenen zwei Jahren zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschläge und Ganzjahresausgleiche gezahlt. Darüber hinaus sind zur kurzfristigen Entlastung wegen gestiegener Energiepreise und Inflation neben der Gas- und Strompreisbremse für die Kliniken sechs Milliarden Euro Unterstützung für 2023 und 2024 eingeplant. Nichtsdestotrotz wird es nicht für alle Häuser leicht, die Zeit zu überbrücken, bis die Reform vollumfänglich greift. Das Klinikum Bad Bramstedt wird definitiv auch in Zukunft noch gebraucht. Auch Bund und Länder stehen hier in der Pflicht, dass die Unterstützung rechtzeitig ankommt.
„Der Reformbedarf im Gesundheitsbereich ist groß. Wir wollen mit dem Vorhaben die Patienten und das Fachpersonal in den Vordergrund stellen“, betont Ingrid Nestle.
Die Bundesregierung plant ab 01.01.24 60 Prozent der Finanzierung der Häuser über eine Vorhaltevergütung zu realisieren. Diese wird dafür gezahlt, dass Kliniken die ihnen zugeordneten Leistungen anbieten, unabhängig von den tatsächlichen Patientenzahlen. Dafür weisen die Länder den Krankenhäusern bestimmte Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien zu, die von Grund- bis Maximalversorgung reichen. Die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung erhalten besondere Zuschläge. In einem zweiten Schritt werden die Kriterien für die Bürger transparent gemacht, so dass ersichtlich ist, welche Kliniken in der Umgebung für welche Leistungen die richtigen Anlaufstellen sind.
Bisher konnten vor allem kleinere Kliniken im ländlichen Raum nur mit stetig steigenden Patientenzahlen und möglichst lukrativen Behandlungen überleben. Nicht alle Krankenhäuser waren für die teils hoch spezialisierten Eingriffe gleichermaßen gerüstet. Und mitunter haben neben medizinischen Abwägungen wirtschaftliche Zwänge einen zu großen Druck entfaltet. Dies soll durch die Reform ein Ende haben. Damit ist das Vorhaben auch eine Lebensversicherung für kleine bedarfsgerechte Krankenhäuser im ländlichen Raum. Diese Häuser müssen eine nachhaltige Perspektive erhalten, damit sie auch künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können.
Dazu Ingrid Nestle abschließend: „So kann langfristig die Qualität der medizinischen Versorgung sichergestellt, die Transparenz für die Patientinnen und Patienten verbessert und eine stabile finanzielle Situation für die Krankenhäuser gewährleistet werden.“