Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt Ingrid Nestle, grüne Bundestagsabgeordnete für Steinburg-Dithmarschen-Süd:
„Die Lage ist weiterhin sehr ernst. Nach wie vor nimmt in vielen Regionen die Zahl der Patient*innen mit Covid-19 auf den Intensivstationen weiter zu. Unser Gesundheitswesen steht vor einer Zeit dramatischer Belastung. Die ersten Fälle der Omikron-Variante in Deutschland erhöhen den Handlungsdruck zusätzlich. Vieles deutet darauf hin, dass die Variante ansteckender ist als Delta. In den kommenden Wochen kommt es deshalb darauf an, das Risiko für Infektionen und damit Kontakte deutlich zu reduzieren.
Zusammen mit SPD und FDP haben wir weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für zügiges Handeln durch die Länder. Ergänzend zu den bereits im November beschlossenen Regelungen wie etwa 3G am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr sowie die Homeoffice-Pflicht präzisieren und erweitern wir das Instrumentarium der Länder. Das Gesetz schafft für sie die Möglichkeit, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in den Ländern bis zum 25. November 2021 in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Bereits geltende Maßnahmen können damit fortbestehen. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente.
Unser wichtigstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie sind die Impfungen. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen, ob Erstimpfung oder Auffrischung, ist ein gutes Zeichen. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen, die das wollen, schnell eine Impfung erhalten. Vor allem die besonders gefährdeten Menschen sollten sich zügig impfen lassen können. Deshalb werden wir mit unserem Gesetz den Kreis der Impfberechtigten erweitern und Impfungen zum Beispiel durch Apotheker*innen oder Zahnärzte*innen nach vorheriger Schulung ermöglichen. Zusätzlich müssen wir ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stellen.
Mit großer Sorge beobachten wir erneute tragische Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen mit Todesopfern. Daher werden wir einen Schutzwall für besonders gefährdete Menschen schaffen. Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, wird zunächst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Bis zum 15. März müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.“