Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Störungen durch motorisierte Wasserfahrzeuge der Naturschutzgebiete Pagensand, Eschschallen und Haseldorfer Binnenelbe vor (Link zu shz.de) und warum hat die Bundesregierung keine Befahrensverordnung für diese Naturschutzgebiete erlassen, angelehnt an die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Gebieten der Freien und Hansestadt Hamburg – HmbNDGBefV“ (Link zum Gesetzestext)?
Die Antwort der Bundesregierung finden sie hier.