Frage:
Welche Auflagen hat die Europäische Kommission in ihrer Entscheidung vom 25. Mai 2021 zur von der Bundesregierung eingereichten Ausnahmegenehmigung vom 30. November 2020 unter Artikel 36 der Richtlinie 2009/78/EG für das LNG Terminal in Brunsbüttel erlassen?
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.