Sind die von der Bundesregierung in der Nationalen Wasserstoffstrategie (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.html) genannten Elektrolyseure im Betrieb der Strom- und Gasnetzbetreiber (Maßnahme 2), für die Umstellungsprozesse in der Industrie (Maßnahme 3), als direkte Offshore-Produktion aus zusätzlichen Windenergie-auf-See-Ausschreibungen (Maßnahme 4) und die 2 GW Elektrolyseleistung für die Herstellung von Kraftstoffen (Maßnahme 5) zusätzlich zu der genannten Elektrolyseleistung von 10 GW bis 2035, zu verstehen und wird die Bundesregierung durch eine Ausschreibung dafür sorgen, dass die angestrebten Zubaumengen tatsächlich kommen?
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.